Nach der Auktion werden die ersteigerten Gegenstände für Sie fachgerecht gelagert und stehen zu Abholung oder Versand bereit.
Abholungen können zu einem vereinbarten Termin in der Auktionshalle (Innenhof Kagraner Platz 9, 1220 Wien - Mo-Fr 10:00 - 18:00, Gratisparkplätze an der Geländerückseite - Am Langen Felde 14) durchgeführt werden.
Bitte vereinbaren rechtzeitig voarb ein Termin. Nutzen Sie hierzu bequem unser Buchungstool um sich Ihren Lieblingstermin online zu reservieren.
Bitte nehmen Sie hierfür geeignete verschließbare Transportbehältnisse sowie die notwendigen Dokumente mit. Sollten Sie erst kurz vor Abholung die Bezahlung durch Überweisung getätigt haben empfehlen wir die Überweisungsbestätigung zur Abholung mitzunehmen falls diese noch nicht bei uns verbucht im System ist.
Abholung vor Ort mit österreichischen waffenrechtlichen Dokumenten
Kategorie A & B
Die Ausfolgung von Waffen der Kategorie B kann nur mit einem entsprechenden österreichischen Waffendokument erfolgen (Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Waffenhandelslizenz).
Bei Waffen und Gegenstände der Kategorie A § 17. (1) benötigen Sie ebenso die entsprechenden Bewilligungen oder Dokumtente (bspw. Schalldämpfer - gültige Jagdkarte)
Die Registrierung im ZWR von Kat A & B (ausgenommen Schalldämpfer) erfolgt jedenfalls durch uns.
Kategorie C
Waffen der Kategorie C tritt ohne Vorlage von entsprechenden waffenrechtlichen Dokumenten (WBK, WP, Jadgkarte) eine dreitägige Abkühlphase mit Waffenverbotsanfrage in Kraft – melden Sie sich hierzu also entsprechend vorab (notwendige Daten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
Entsprechend unserer AGB beautfragt der Kunde JSE mit der Gebotsabgabe im Falle einer Zuschlagserteilung damit die ZWR-Meldung durchzuführen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gebühren pro Waffe/Gegenstand der Kat. C. (15 €)
Abholung durch Dritte (Vollmacht)
Sollten Sie eine persönliche Abholung nicht durchführen können und eine andere Person damit beauftragen beachten Sie bitte unbedingt folgendes:
Bitte erstellen Sie hierzu eine Vollmacht die zumindest behinhaltet: Name des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten, Ausweis(kopie) und Unterschriften beider sowie den Zweck - Übernahme Gegenstand/Rechnung an den Bevollmächtigten (Abholer).
Der Bevollmächtigte (Abholer) muss in dem Falle alle waffenrechtlichten Erfordernisse zur Ausfolgung erfüllen sowie die entsprechenden waffenrechtlichen Dokumente besitzten.
A/B Waffen/Gegenstände werden auf den Abholer gemeldet (Innnehabung = Besitz WaffG § 6). Waffen der Kategorie C werden entsprechend der Vollmacht auf eine ausgewählte Person gemeldet. Entsprechend unserer AGB beautfragt der Kunde JSE mit der Gebotsabgabe im Falle einer Zuschlagserteilung damit die ZWR-Meldung durchzuführen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gebühren pro Waffe/Gegenstand der Kat. C. (15 €)